In dem zu Kappeln an der Schlei gehörenden Dorf Grimsnis hielt ich an, um den Text auf einem Stein zu lesen, der ziemlich unscheinbar an einer Bundestraße unter einer alten Eiche steht.
Der vor inzwischen 118 Jahren gesetzte Stein erinnert an die Aufhebung der Leibeigenschaft in der Gegend im Jahr 1799
Die Geschichte der adligen Güter in Schleswig-Holstein reicht bis ins Mittelalter zurück. Die von den jeweiligen Landesherren mit Grundbesitz belehnten Ritter und Mitglieder alten Adels errichteten zu ihrem eigenen Schutz und dem ihres Lehnsherren Burgen, die zu Keimzellen der Herrenhäuser wurden, die heute noch anzutreffen sind. Den Grundherren stand zu dem Land auch das Recht auf Abgaben von den ansässigen Bauern und deren Frondienste zu.
Als Folge politischer Veränderungen nach der Reformation und dem Bevölkerungsschwund durch Pestwellen und Kriege wurden aus den ursprünglich noch freien Bauern im 17. Jahrhundert besitzlose Leibeigene. Sie wurden in Gutsdörfer umgesiedelt und den Gutsherren stand zu, "Recht über Hals und Hand" ihrer Untergebenen sprechen zu dürfen.
Neben den Frondiensten bedeutete die Leibeigenschaft vielfältige Freiheitsbeschränkungen, von dem Verbot, den Gutsbezirk zu verlassen bis hin zur Pflicht, vom Gutsherren eine Heiratserlaubnis erbitten zu müssen. Je nach Ausgestaltung lag der Rechtszustand zwischen Hörigkeit und Sklaverei. Zwar oblag dem Gutsherren auch eine Fürsorgepflicht für seine Untergebenen, aber auch dabei stand dem Herrn frei, diese Verpflichtung nach seinem Willen zu gestalten.
Erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts schwand der politische Einfluß der Gutsherren. In Schleswig-Holstein wurde die Leibeigenschaft in mehreren Phasen bis 1805 aufgehoben. Große Teile der Güter wurden parzelliert und den ehemals leibeigenen Bauern zur Pacht gegeben.
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